Kadereinstufung
OBJEKTIVE KRITERIEN
SUBJEKTIVE KRITERIEN
BERECHNUNGSMODELL
Allgemeine Erläuterungen
Beim aktuellen Berechnungsmodell wurde eine Vereinfachung angestrebt, und zwar in Form einer Anlehnung an das bekannte Schulnotensystem.
Die Kadererstellung erfolgt im Bereich der objektiven Kriterien nach einer Zuteilung der Leistungen in die jeweiligen Kategorien (A - C), die gleichzeitig mit den Ziffern 1 - 3 verknüpft sind. Im Bereich der subjektiven Kriterien entsprechen die Benotungen (1- 3) den Kaderzuteilungen (A – C).
Durch Addition der Notenziffern (Objektive Kriterien + subjektive Kriterien) und entsprechende Division durch die Anzahl der bewerteten Parameter bzw. Multiplikation mit den alters- und geschlechtsabhängigen Gewichtungsfaktoren ergibt sich ein Notenschnitt von 1 - 3.
Kadereinteilung
A- Kader --> Notenschnitt unter 1,5
B- Kader --> Notenschnitt zwischen 1,5 und 2,0
C- Kader --> Notenschnitt zwischen 2,01 und 2,5
Future Team* --> Nominierung durch den STTV
Developmentteam** --> Nominierung durch den STTV
Team Steiermark*** --> Nominierung durch den STTV
*Ausgewählte Spieler des Jahrgangs 2012 werden für das Future Team nominiert
**Spieler, die den C-Kader nicht erreicht haben, aber über genügend Entwicklungspotential verfügen, kommen in das Developmentteam.
*** Spieler des Team Steiermark werden vom verantwortlichen Kidstrainer des STTV nominiert.
Nationalkaderspieler werden automatisch eine Kaderstufe höher gelistet.
Je nach Kaderzugehörigkeit und vorhandenen budgetären Mitteln kann jeder Spieler in der Steiermark, der sich an die Richtlinien der Jugendförderung des STTV (Trainingsteilnahme, Trainingsplanung, Trainingsdokumentation, Turnierverpflichtungen, Lehrgänge etc.) hält und die entsprechenden Aufnahmekriterien des STTV erfüllt, Fördermittel erhalten.
Termin Kaderberechnung
Die Berechnung erfolgt nach Veröffentlichung der Rangliste im Dezember.
Der Förderbetrag wird nach erfolgter Kadereinstufung für das abgelaufene Trainings- und Wettkampfjahr vierteljährlich ausbezahlt, sofern die Fortsetzung der Leistungssportkarriere gegeben ist. Die tatsächliche Kadereinstufung und die damit verbundene Höhe der Förderungen orientiert sich an den Leistungen der abgelaufenen Saison.
Im Folgejahr verbleibt der Spieler bis zur tatsächlichen Einstufung (31.12.) in jenem Kader, für den er sich im abgelaufenen Jahr qualifiziert hat.