STTV-Mannschaftsmeisterschaften 2020
Liebe Vereinsverantwortliche, liebe MannschaftsführerInnen und SpielerInnen!
Das Corona-Virus hat in den letzten Wochen die gesamte Sportwelt zum Erliegen gebracht. Am 1. Mai feierte unser geliebter Tennissport in Österreich unter Berücksichtigung von speziellen Auflagen jedoch wieder ein gelungenes Come-Back. Zur Freude aller Tennisbegeisterten bekam der ÖTV vom Sportministerium erst kürzlich auch grünes Licht für die Austragung der Mannschaftsmeisterschaften in allen Landesverbänden.
"Aufgrund der aktuellen sowie der in Aussicht gestellten Lockerungen seitens der Bundesregierung, hat sich der gesamte Vorstand des STTV nach reiflichen Überlegungen dazu entschieden, eine Mannschaftsmeisterschaft für alle Mitgliedsvereine anzubieten. Nachdem es die spezielle Situation erfordert, wurden seitens des Wettspielausschusses besondere Regelungen für die ordnungsgemäße Abwicklung erarbeitet. Mein gesamtes Team und ich freuen uns auf eine spezielle Meisterschaft", so STTV-Präsident Rudolf Steiner.
Alle unten angeführten Punkte ersetzen Paragraphen zum selben Thema in den Allgemeinen Durchführungsbestimmungen.
Besondere Covid-19-Regelungen
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Die für die Mannschaftsmeisterschaft 2020 vorgesehen Spieltermine sind den geänderten Allgemeinen Durchführungsbestimmungen 2020 (§ 20 Meisterschaftstermine) zu entnehmen.
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Die Mannschaftsmeisterschaft 2020 wird nach rechtlicher Möglichkeit mit Einzel und Doppel gemäß DFB 2020 ausgetragen. Solange noch kein Doppelspielen möglich sein, sind die Begegnungen NUR mit Einzel auszutragen. Die Wertungen dieser dadurch reduzierten Begegnungen sind der Tabelle und den DFB § 3 (5) zu entnehmen. Ab Freigabe durch den WSA, werden die folgenden Meisterschafts-Begegnungen in der MMS wieder als Kombination aus Einzel und Doppel ausgetragen. Bitte beachten Sie dazu unsere Informationen auf der Website bzw. via Newsletter. Begegnungen innerhalb einer Runde unterliegen dabei immer denselben Bestimmungen. Z.B.: In Runde 1 ist das Doppelspiel noch nicht erlaubt. In einer Gruppe können 3 von 4 Begegnungen dieser Runde regelkonform beendet werden (nur Einzel), die vierte wird aufgrund von Schlechtwetter auf einen Ersatztermin verschoben (oder auch unterbrochen), an dem das Doppelspiel bereits erlaubt ist. In diesem Fall werden auch am Ersatztermin nur die Einzel gewertet.
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Es gibt in jeder Gruppe einen Aufsteiger, es gibt KEINE Absteiger.
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Ist die Benützung von Tennishallen laut Verordnung der Bundesregierung untersagt, sind Begegnungen bei Unbenützbarkeit der Freiplätze auf den ersten möglichen Ersatztermin zu verschieben (siehe § 15 DFB 2020). Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Benützung von Tennishallen wieder erlaubt ist, gilt die Hallenpflicht nach Freigabe durch den WSA gem. DFB.
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Im Zeitraum 7. bis 20. Mai besteht für alle teilnehmenden Mannschaften die Möglichkeit, Spielerlisten neu zusammenzustellen. Es gelten dabei die Voraussetzungen gem. § 7 und § 8 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen 2020.
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Die Zurückziehung von Mannschaften aus der Mannschaftsmeisterschaft 2020 ist ohne Pönale möglich. Die Zurückziehung dieser Mannschaft muss aber ausdrücklich bis spätestens 15. Mai 2020 24:00 Uhr per Mail an office@tennissteiermark.at erfolgen.
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Zurückgezogene Mannschaften können sich die Teilnahme an der Mannschaftsmeisterschaft 2021 in der selben Spielklasse wie 2020 sichern, sofern der Verein 2020 und 2021 Mitglied des STTV ist und 50% der Mannschaftsgebühr 2020 für die jeweils zurückgezogene Mannschaft bezahlt wird.
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Sollten Mannschaften aus einer Gruppe zurückgezogen werden, entscheidet des WSA je nach Anzahl der verbleibenden Mannschaften in dieser Gruppe kurzfristig über den Spielmodus bzw. über die Option, einzelne Gruppen zusammenzulegen.
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Wird in einem Verein mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse eine höherwertige Mannschaft zurückgezogen, rücken rangniedrigere Mannschaften nicht nach, sondern bleiben in ihrer jeweiligen Spielklasse.
Final Four Modus: Ob und in welcher Form ein Austragung des Final Four in allen Klassen möglich, hängt von der Anzahl der teilnehmenden Mannschaften und den aktuell geltenden Verordnungen der Bundesregierung ab. Der WSA wird die Situation laufen evaluieren und entsprechende Entscheidungen treffen.