Neue Corona-Maßnahmen
Aufgrund der wiederum zunehmend angespannten Covid-19 Situation wurden die Maßnahmen seitens der Bundesregierung erneut verschärft:
- Seit 25. Oktober wurde die maximale Personengrenze bei Veranstaltungen reduziert: 6 Personen indoor und 12 outdoor bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen, 1.000 Personen indoor und 1.500 outdoor bei zugewiesenen Sitzplätzen.
- Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen bedürfen einer Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
- Ein COVID-19-Präventionskonzept muss bei den folgenden Veranstaltungen ausgearbeitet und umgesetzt werden: indoor ab 50 Personen, outdoor ab 100 Personen.
- Ein COVID-19-Beauftragter ist für Veranstaltungen mit über 50 Personen in geschlossenen Räumen und über 100 Personen im Freien verpflichtend.
- Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen.
- Auch in einer Halle können auch mehrere Gruppen mit bis zu 6 Personen pro Platz nebeneinander trainieren. Eine Durchmischung dieser Trainings- bzw. Spielpaarungen muss ausgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie jedenfalls eventuell abweichende Bestimmungen in Ihrer Region!
Bei einem Verdachts- oder Anlassfall während eines Turniers muss die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (als zuständige Gesundheitsbehörde) kontaktiert werden bzw. die Gesundheitsnummer 1450 angerufen werden.
Unter anderen bietet das Labor Sinsoma PCR-(Corona)Testungen zu Sonderkonditionen für den Sport an.
Das Österreichische Rote Kreuz hat eine Mustervorlage für ein COVID-19-Präventionskonzept für Veranstaltungen erarbeitet. (Siehe Downloads)
Weitere Informationen finden Sie auf www.sportaustria.at und https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html.