Gemeinnützigkeitsreformgesetz
Mit dem am 1.1.2024 in Kraft getretenen Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurden für gemeinnützige Sportvereine und -verbände zwei wesentliche Neuerungen geschaffen.
Einerseits die Möglichkeit der Erlangung eines spendenbegünstigten Status sowie andererseits die Möglichkeit, ehrenamtlich tätige Personen im Rahmen eines steuerfreien Freiwilligenpauschales eine Vergütung zukommen zu lassen. Hinsichtlich der Spendenabsetzbarkeit gilt überblicksmäßig:
- Ab April 2024 kann die Anerkennung als begünstigte Einrichtung mittels Eintragung in die Liste beim Finanzamt beantragt werden.
- Wird dieser Antrag bis Ende Juni 2024 gestellt, sind alle Spenden des Jahres 2024 abzugsfähig, somit auch solche, die bereits vor der Anerkennung geleistet werden.
- Voraussetzung ist, dass der Verein im Sinne der Bundesabgabenordnung gemeinnützig ist. Hierfür ist oftmals eine Änderung in den Statuten notwendig!
- Die jährliche Überprüfung der Voraussetzungen kann von Wirtschaftsprüfer:innen oder Steuerberater:innen durchgeführt werden.
Sport-Austria-Präsident Hans Niessl bezeichnet die Spendenabsetzbarkeit auf der Sport-Austria-Website als „großer Wurf! Lange hat der organisierte Sport mit seinen Mitgliedern darum gekämpft, jetzt wird diese langjährige Forderung umgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass sich das Spendenaufkommen nun um einiges erhöhen und damit die wirtschaftliche Grundlage der Vereine durch noch stärkeres Engagement von privater Seite verbessern wird. Ein starker Impuls für die für unsere Gesellschaft so wichtige Arbeit der Sportvereine, die über Freude am Sport und an der Bewegung natürlich auch Bereiche wie Gesundheit, Integration und Inklusion positiv beeinflussen. Im Namen des österreichischen Sports bedanke ich mich beim Finanzminister und der Bundesregierung für diese Maßnahme, die auch für die Aufrechterhaltung der Vielfalt unserer Sportkultur bedeutsam ist.“
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