Steirischer Tennisverband
COVID-19

Auswirkungen der Verordnung auf den Tennissport

Durch den Corona-Lockdown ist Tennis in der Halle bis 12. Dezember untersagt. Eine Ausnahmeregelung konnte der ÖTV zumindest für den Spitzensport erreichen.
Verfasst von: , 22.11.2021
© GEPA-Pictures | GEPA pictures/ Philipp Brem

Die österreichische Bundesregierung hat Verhaltensmaßnahmen gesetzt, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. DIE VERORDNUNG DER REGIERUNG, die mit 22. November in Kraft trat und bundesweit bis 12. Dezember gilt, betrifft alle Bereiche der Gesellschaft, somit auch den Tennissport.

Schon Wochen vor Veröffentlichung der Verordnung wurden zahlreiche Anregungen proaktiv vom ÖTV an das Sportministerium herangetragen, um das Spiel in der Halle im Falle eines neuerlichen Lockdowns zu ermöglichen. Dafür gibt es die bekannten fachlichen Argumente, wie etwa die Größe der Hallen und die Tatsache, dass es bei Tennis zu keinem Körperkontakt kommt. Zuletzt am Freitag, nach Bekanntgabe des Lockdowns, hat sich der ÖTV neuerlich intensiv dafür eingesetzt.

Im Tennis gilt für die Zeit des voraussichtlich 20-tägigen Lockdowns:

  • Tennis darf nur mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner:in, mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister), mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen und nur auf Outdoor-Plätzen betrieben werden. Spitzensport ist davon ausgenommen.
  • Verbot des Betretens von Indoor-Sportstätten

Ausnahmen:

  • Für die Ausübung von Spitzensport – entsprechend den Erfahrungen der vorangegangenen Lockdowns können hier alle im Spitzensport aktiven Spielerinnen und Spieler, auch in den Nachwuchsklassen, ihr Training indoor wie outdoor aufrechterhalten. Somit ist es dem ÖTV es in zahlreichen Gesprächen mit dem Sportministerium gelungen, eine Ausnahmeregelung für den Spitzensport zu erwirken: „Ausgenommen vom Verbot des Abs. 1 sind Betretungen von Sportstätten durch Spitzensportler gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017, auch aus dem Bereich des Behindertensportes, oder Sportler, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben und daraus Einkünfte erzielen oder bereits an internationalen Wettkämpfen gemäß § 3 Z 5 BSFG 2017 teilgenommen haben, deren Betreuer und Trainer sowie Vertreter der Medien. Die Sportler haben zu Betreuern und Trainern sowie Vertretern der Medien einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.“
  • Für Trainerstunden von Einzelpersonen, die outdoor angeboten werden. Trainings/Kurse/Zusammenkünfte sind nur erlaubt, wenn maximal zwei Haushalte zusammenkommen, wobei auf einer Seite nur eine Person aus einem Haushalt beteiligt sein darf (z.B. Einzeltraining mit einer/m Trainer:in).

Es gilt wieder 2m Abstand zu haushaltsfremden Personen.

In geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Die Kantine muss geschlossen bleiben.

Der Österreichische Tennisverband hält dazu fest: Tennis muss ab Mitte Dezember mit 2G wieder möglich sein!

Denn Tennis trägt zu mehr Bewegung und damit einer aktiveren, gesünderen Lebensweise bei. Das schlägt sich in einer Reduktion der Gesundheitskosten nieder. Zudem sind die Tennishallen so groß, dass eine Ansteckung mit dem Corona-Virus sehr unwahrscheinlich ist. Wir setzen uns daher sehr intensiv für den Tennissport, die Vereine und Mitglieder ein, damit der Tennisbetrieb in diesen herausfordernden Zeiten möglichst bald zur vollständigen Normalität zurückkehren kann.

Der Österreichische Tennissport hat in den letzten Lockdown-Phasen, insbesondere im letzten Winter 2020/21 stark gelitten. Wichtig ist es, aus diesen Erfahrungen zu lernen und Sport und Bewegung im Tennisspiel für die Bewältigung der Covid19-Herausforderungen positiv zu nutzen.

Es ist belegt, dass Tennis in einer Tennishalle aufgrund der großen Fläche von ca. 600 m² und des Raumvolumens von ca. 4.800 m³ keine Verbreitungschance für das Virus bietet. Selbst wenn in einem Doppel maximal vier Personen spielen, stehen pro Person 150 m² Fläche und 1.200 m³ Raumvolumen zur Verfügung. Der Österreichische Tennissport fordert daher, auch im Namen der wirtschaftlich vergangenes Jahr schwer getroffenen Tennishallenbetreiber, dass nach dem generellen Lockdown – also hoffentlich Mitte Dezember – Tennishallen wieder für alle auf Basis des 2G-Prinzips geöffnet werden müssen.

Gerade im Bereich von so genannten Saisonabos für die Wintersaison hat es im letzten Jahr keine zufriedenstellende Berücksichtigung beim Ausfallsbonus und Umsatzersatz gegeben. Der Umsatzvergleich für den Lockdownzeitraum muss auch anteilige Vorauszahlungen in Form von Saisonabos berücksichtigen.

Als Veranstalter besonders betroffen sind natürlich die Agentur eMotion von Herwig Straka und der ÖTV als Veranstalter des Daviscup-Finalturniers in Innsbruck ab dieser Woche. Planungen von mehr als einem halben Jahr und Kartenverkäufe an vielen Tausende Tennisbegeisterte sind von den Entwicklungen der Pandemie wieder über den Haufen geworfen. Und unser Team muss jetzt auf den so wichtigen Heimvorteil mit dem eigenen Publikum im Rücken verzichten. Das ist unglaublich schade!

Auch während des ersten Lockdowns im Vorjahr ist es dem ÖTV durch seine Beharrlichkeit gelungen, dass Tennis neben Golf eine der ersten Sportarten war, die rasch wieder ausgeübt werden durfte. Somit darf auch diesmal auf einen Erfolg unserer Bemühungen gehofft werden.

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